Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Annahme - Glückspilz Kinder Second-Hand übernimmt die Verkaufsvermittlung der Ware des Kommittenten für drei Monate. Wir behalten uns das Recht vor, Ware ganz oder teilweise, ohne Begründung abzulehnen. Der Kommittent erklärt verbindlich und haftet dafür, dass die übergebene Ware sein Eigentum ist. Im Falle von Markenware übernehmen wir ausschließlich Originale. Der Eigentümer versichert, dass es sich hierbei um echte Markenware handelt und keine Verletzung des Marken- und/oder Plagiatsrechts vorliegt. Der Eigentümer der Ware haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus dem Verkauf von Plagiaten ergeben können. Wir behalten uns vor, im Schadensfall an den Kommittent Regressanspruch zu stellen. 

2. Zustand der Ware - In Kommission gegebene Kleidung entspricht der laufenden Mode, ist neuwertig, gepflegt, gewaschen und gebügelt. Ohne Flecken und Löcher, frei von Gerüchen und Mängeln, wie fehlenden Knöpfen oder defekten Reißverschlüssen. Schuhe sind in einem neuwertigen Zustand und weisen wenige Gebrauchsspuren auf. Gebrauchsgegenstände sind sauber, funktionstüchtig und vollständig. Kinderautositze entsprechen der DIN-Norm (haben den TÜV Aufkleber)und sind unfallfrei. Der Eigentümer der Ware erklärt, keine ihm bekannten Mängel zu verschweigen und bestätigt deren Mängelfreiheit. Er verpflichtet sich, im Fall der Mangelhaftigkeit der Ware, gegenüber dritten Personen schad- und klaglos zuhalten.

3. Vergütung - Der Verkaufspreis wird nach der Warenannahme ausschließlich von Mitarbeitern des Glückspilz Kinder Second-Hand festgelegt. Der Kommittent erklärt sich mit den Preisen einverstanden. Nach Ablauf der Kommissionszeit erhält der Kommittent 40%  (alle Waren unter 50 €) ,60% (alle Waren über 50 €) und 70% ( alle Waren über 100€) vom ausgeschriebenen Verkaufspreis. Sollte nach der Annahme Verschmutzungen oder Mängel festgestellt werden, kommt diese Ware nicht in den Verkauf, beziehungsweise Glückspilz Kinder Second-Hand behält sich das Recht vor, den Verkaufspreis - ohne Rücksprache - angemessen zu reduzieren. 

4. Auszahlung - Der Verkaufserlös muss spätestens am Ende des sechsten Monats nach Anlieferung vom Kommittenten abgeholt werden, andernfalls erlischt der Anspruch.Der Verkaufserlös wird dann gespendet. Eine Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage der  Abholkarte oder wenn die Person bekannt ist.

 

Auszahlungen über 90,00 EUR werden ausschließlich per Banküberweisung ausbezahlt.

Wir bitten Sie dazu uns am Tag der Auszahlung Ihre Bankdaten mitzuteilen.


5. Warenrückgabe - Bei der Warenannahme wird ein Abholtermin für die nicht-verkaufte Ware vereinbart.Wenn sie Ihre nicht verkauften Waren spenden möchten, teilen Sie uns das bitte mit.Die Waren werden dann sozialen Einrichtungen gespendet. Wird ein vereinbarter Abholtermin ohne Benachrichtigung nicht eingehalten, erlischt nach zwei Wochen jeglicher Anspruch. Die Ware geht damit in das  Eigentum von Glückspilz Kinder Second-Hand über und wird nach eigenem Ermessen weiterverkauft, entsorgt oder gespendet. 

6. Vorzeitige Abholung der Kommissionsware - Verlangt der Kommittent seine Ware vor Ende der Kommissionszeit ganz oder teilweise zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Wertes der Waren verrechnet und vor Aushändigung der Ware zur Zahlung fällig.

7. Haftung - Glückspilz Kinder Second-Hand übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Feuer- und Leitungswasserschäden, oder durch höhere Gewalt. Ebenso ist eine weitere Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen.

8. Rechtsgültigkeit - Glückspilz Kinder Second-Hand behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und diese als neuere Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGBs werden mit der Inkraftsetzung einer Fassung neueren Datums ungültig. Mit der Unterschrift auf der Warenannahmeliste gelten die AGBs als rechtsgültig und vereinbart.

9. Gewährleistung - Da es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handelt und Glückspilz Kinder Second-Hand als Vermittler agiert, ist eine Gewährleistung sowie eine Garantie ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Kauf nimmt der Käufer das Angebot so wie gesehen und beschrieben an. Die Beschaffenheit der Ware gilt dann als vereinbart.

10. Umtausch - Wir gewähren unseren Kunden die Möglichkeit gekaufte Ware ( Kleidung und Schuhe) innerhalb einer Woche gegen Vorlage des Kassenbons und der Warenetikette(n) umzutauschen. Dies ist bei  Bade- und Festkleidung, Spielzeug, Puzzle und Spielen sowie Waren die reduziert, neu oder ohne Etikett sind, nicht möglich.

Tettnang, 01. April  2016