Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Kommissionsannahme bei Glückspilz Kinder
Second-Hand
(Stand: Januar 2026)
§ 1 Vertragsgegenstand
Glückspilz Kinder Second-Hand (nachfolgend Kommissionär) vermittelt im Auftrag des
Eigentümers der Ware (nachfolgend Kommittent) den Verkauf von Second-Hand-Artikeln für Kinder.
Die Vermittlung erfolgt auf Kommissionsbasis für einen Zeitraum von drei Monaten ab Annahmedatum.
Der Kommissionär behält sich das Recht vor, Ware ganz oder teilweise ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
Der Kommittent erklärt verbindlich, dass die übergebene Ware sein uneingeschränktes Eigentum ist. Bei Markenware versichert der Kommittent, dass es sich ausschließlich um Originalprodukte handelt und
keine Marken- oder Urheberrechte verletzt werden.
Der Kommittent haftet für sämtliche Ansprüche Dritter, die sich aus der Übergabe oder dem Verkauf nicht authentischer Ware ergeben. Der Kommissionär ist berechtigt, im Schadensfall Regressansprüche
gegenüber dem Kommittenten geltend zu machen.
§ 2 Zustand der Ware
Die übergebene Ware muss sich in einwandfreiem, sauberem, gewaschenem und gebügeltem Zustand befinden, frei von Flecken,
Löchern, Beschädigungen oder Gerüchen.
Kleidung soll der aktuellen Mode entsprechen und neuwertig sein.
Schuhe dürfen nur geringe Gebrauchsspuren aufweisen.
Gebrauchsgegenstände müssen vollständig, funktionstüchtig und sauber sein. Spiele und Puzzles werden von uns noch einmal auf ihre Vollständigkeit geprüft. Batteriebetriebene Spielsachen werden nur
mit Batterie angenommen. Bitte Spielsachen vor Abgabe auch reinigen und Puzzles im Rahmen mit Klarsichtfolie einwickeln, sodass kein Puzzlestein verloren gehen kann.
Kinderautositze müssen unfallfrei sein, der geltenden DIN-Norm entsprechen und über ein gültiges TÜV-/ECE-Prüfsiegel verfügen.
Der Kommittent sichert zu, keine ihm bekannten Mängel zu verschweigen, und haftet gegenüber Dritten für alle Ansprüche, die aus fehlerhafter oder mangelhafter Ware entstehen können.
§ 3 Preisfestlegung und Verkaufsbedingungen
Die Preisgestaltung erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeitenden von Glückspilz Kinder
Second-Hand.
Der Kommittent erklärt sich mit den vom Kommissionär festgelegten Verkaufspreisen einverstanden.
Nach Ablauf der Kommissionszeit erhält der Kommittent folgende Anteile am erzielten Verkaufspreis:
- 40 % bei Waren mit einem Verkaufspreis bis 50 €
- 50 % bei Waren mit einem Verkaufspreis über 50 €
Sollten nach der Annahme Mängel oder Verschmutzungen festgestellt werden, ist der Kommissionär berechtigt, den Artikel vom Verkauf auszuschließen oder den Verkaufspreis ohne Rücksprache angemessen zu reduzieren. Wenn Sie eine Preisvorstellung für einige Ihrer Waren haben, können diese auch gern angenommen werden.
§ 4 Auszahlung
Der Kommittent kann den ihm zustehenden Verkaufserlös spätestens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Anlieferung abholen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch, und der Verkaufserlös wird für wohltätige Zwecke gespendet.
Eine Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage der Abholkarte oder bei persönlicher Bekanntheit des
Kommittenten.
Beträge über 90,00 € werden ausschließlich per Banküberweisung ausgezahlt. Die hierfür notwendigen Bankdaten sind am Tag der Auszahlung mitzuteilen.
§ 5 Warenrückgabe
Bei der Warenannahme wird ein Termin zur Abholung nicht verkaufter Artikel vereinbart.
Teilt der Kommittent mit, dass nicht verkaufte Ware gespendet werden soll, erfolgt die Weitergabe an soziale Einrichtungen.
Wird der vereinbarte Abholtermin ohne vorherige Benachrichtigung versäumt, erlischt nach Ablauf
von 7 Tagen jeglicher Anspruch auf Rückgabe.
Die Ware geht dann in das Eigentum von Glückspilz Kinder Second-Hand über und kann nach eigenem Ermessen verkauft, gespendet oder entsorgt werden.
§ 6 Vorzeitige Rückgabe der Kommissionsware
Wird vom Kommittenten die vorzeitige Rückgabe der Kommissionsware verlangt, ist eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des festgelegten Verkaufspreises zu entrichten.
Die Gebühr ist vor Aushändigung der Ware zu bezahlen.
§ 7 Haftung
Glückspilz Kinder Second-Hand haftet nicht für Schäden durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder
höhere Gewalt.
Ebenso ist jegliche Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung gegenüber Käufern
Da der Verkauf im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts zwischen Privatpersonen erfolgt und Glückspilz
Kinder Second-Hand ausschließlich als Vermittler auftritt, sind Gewährleistung und Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
Mit dem Kauf akzeptiert der Käufer die Ware in dem Zustand, in dem sie angeboten wurde („gekauft wie gesehen“).
§ 9 Umtausch
Ein Umtausch ist innerhalb von sieben Tagen ab Kaufdatum gegen Vorlage des Kassenbons und der
Originaletiketten möglich.
Vom Umtausch ausgeschlossen sind:
- Bade- und Festkleidung
- Spielzeug, Puzzle und Spiele
- reduzierte Ware
- Neuware
§ 10 Änderungen der AGB
Glückspilz Kinder Second-Hand behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Die jeweils aktuelle Fassung wird im Geschäft ausgehängt und auf der Website veröffentlicht.
Mit der Unterschrift auf der Warenannahmeliste erkennt der Kommittent die AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
Glückspilz Kinder Second-Hand
Inhaberin: Lisa Linder
Montfortstraße 29
88069 Tettnang
07542/9478540
laden@glueckspilz-tettnang.de
www.glueckspilz-tettnang.de